(1) Vor dem Beladen, Entladen und Transportieren chemischer Gefahrstoffe sind Vorbereitungen zu treffen, die Beschaffenheit der Güter zu verstehen und die zum Beladen, Entladen und Transport verwendeten Werkzeuge auf ihre Festigkeit zu prüfen . Wenn sie nicht fest sitzen, sollten sie ersetzt oder repariert werden. Sollten die Werkzeuge durch brennbare Stoffe, organische Stoffe, Säuren, Laugen etc. verunreinigt sein, müssen diese vor dem Gebrauch gereinigt werden.
(2) Bediener sollten entsprechend den Gefahreneigenschaften der verschiedenen Materialien geeignete Schutzausrüstung tragen. Sie sollten bei der Arbeit giftigen, ätzenden, radioaktiven und anderen Gegenständen mehr Aufmerksamkeit schenken. Zur Schutzausrüstung gehören Arbeitskleidung, Gummischürzen, Gummistulpen, Gummihandschuhe, lange Gummistiefel, Gasmasken, Filtermasken, Mullmasken, Mullhandschuhe und Schutzbrillen usw. Vor dem Betrieb sollte eine beauftragte Person prüfen, ob die Ausrüstung in gutem Zustand ist und ob es angemessen getragen wird. Nach der Operation sollte es gereinigt oder desinfiziert und in einem speziellen Schrank aufbewahrt werden.
(3) Chemische Gefahrstoffe sollten während des Betriebs vorsichtig gehandhabt werden, um Stöße, Reibung, Stöße und Vibrationen zu vermeiden. Verwenden Sie beim Entladen der Flüssigeisen-Fassverpackung kein Sprungbrett, um sie schnell nach unten zu schieben. Legen Sie stattdessen alte Reifen oder andere weiche Gegenstände neben den Stapel auf den Boden und senken Sie ihn langsam ab. Stellen Sie markierte Gegenstände niemals verkehrt herum ab. Wenn sich herausstellt, dass die Verpackung undicht ist, muss sie zur Reparatur an einen sicheren Ort gebracht oder die Verpackung ausgetauscht werden. Beim Renovieren sollten keine Werkzeuge verwendet werden, die Funken erzeugen können. Wenn gefährliche Chemikalien auf dem Boden oder auf der Rückseite eines Fahrzeugs verstreut sind, sollten diese rechtzeitig beseitigt werden. Brennbare und explosive Gegenstände sollten mit weichen, in Wasser getränkten Gegenständen gereinigt werden.
(4) Trinken oder rauchen Sie nicht, wenn Sie chemische Gefahrstoffe laden, entladen oder damit umgehen. Waschen Sie nach der Arbeit rechtzeitig Ihre Hände, Ihr Gesicht, spülen Sie Ihren Mund aus oder duschen Sie, je nach Arbeitssituation und Art der Gefahrgüter. Beim Laden, Entladen und Transportieren giftiger Stoffe muss die Luftzirkulation vor Ort aufrechterhalten werden. Wenn Sie Übelkeit, Schwindel und andere Vergiftungssymptome feststellen, sollten Sie sich sofort an einem Ort an der frischen Luft ausruhen, Ihre Arbeitskleidung und Schutzausrüstung ausziehen, die kontaminierten Hautpartien reinigen und schwere Fälle zur Diagnose und Behandlung ins Krankenhaus schicken.
(5) Beim Laden, Entladen und Transportieren von Sprengstoffen, brennbaren Stoffen der ersten Stufe und Oxidationsmitteln der ersten Stufe sind Fahrzeuge mit Eisenrädern, Batteriefahrzeuge (Batteriefahrzeuge ohne Mars-Kontrollausrüstung) und andere Transportfahrzeuge ohne explosionsgeschützte Geräte nicht zulässig erlaubt. Dem an der Operation beteiligten Personal ist es nicht gestattet, Schuhe mit Eisennägeln zu tragen. Es ist verboten, Eisenfässer zu rollen oder auf gefährliche chemische Substanzen und deren Verpackung zu treten (bezogen auf Sprengstoffe). Beim Beladen muss es stabil stehen und darf nicht zu hoch gestapelt werden. Beispielsweise ist es bei LKWs mit Kaliumchlorat (Natriumchlorat) nicht gestattet, einen Anhänger hinter dem LKW zu haben. Das Be- und Entladen sowie der Transport sollten grundsätzlich tagsüber und vor der Sonne geschützt erfolgen. In heißen Jahreszeiten sollte morgens und abends gearbeitet werden und bei Nachtarbeiten explosionsgeschützte oder geschlossene Sicherheitsbeleuchtung verwendet werden. Beim Betrieb bei Regen, Schnee oder Eis sollten Anti-Rutsch-Maßnahmen getroffen werden.
(6) Überprüfen Sie beim Laden, Entladen und Transportieren stark korrosiver Gegenstände vor dem Betrieb, ob der Boden der Box korrodiert ist, um zu verhindern, dass der Boden herunterfällt und Gefahren verursacht. Beim Transport ist es verboten, es auf den Schultern zu tragen, auf dem Rücken zu tragen oder mit beiden Händen zu halten. Sie können es nur abholen, tragen oder mit einem Fahrzeug transportieren. Bei der Handhabung und dem Stapeln das Gerät nicht umdrehen, kippen oder vibrieren lassen, um Gefahren durch Flüssigkeitsspritzer zu vermeiden. Für die Erste Hilfe müssen Wasser, Sodawasser oder Essigsäure am Unfallort verfügbar sein.
(7) Tragen Sie radioaktive Gegenstände beim Laden, Entladen und Transportieren nicht auf Ihren Schultern, tragen Sie sie nicht auf dem Rücken und umarmen Sie sie nicht. Versuchen Sie außerdem, den Kontakt zwischen dem menschlichen Körper und der Verpackung der Artikel zu reduzieren und vorsichtig damit umzugehen, damit die Verpackung nicht zerbricht. Waschen Sie nach der Arbeit Ihre Hände und Ihr Gesicht mit Wasser und Seife und duschen Sie, bevor Sie essen oder trinken. Schutzausrüstung und Werkzeuge müssen sorgfältig gewaschen werden, um Strahleninfektionen zu entfernen. Radioaktive Abwässer dürfen nicht einfach verteilt werden, sondern sollten in tiefe Gräben geleitet oder behandelt werden. Abfälle sollten in tiefe Gruben gegraben und vergraben werden.
(8) Gegenstände mit zwei widersprüchlichen Eigenschaften dürfen nicht am selben Ort be- und entladen oder im selben Fahrzeug (Schiff) transportiert werden. Bei Gegenständen, die Angst vor Hitze und Feuchtigkeit haben, sollten Wärmeisolierungs- und Feuchtigkeitsschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 05.07.2024